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DER AUFHEBUNGSVERTRAG

Warum die Abfindung nicht alles ist

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Oft sind Arbeitgeber an einer einvernehmlichen Lösung zu Vermeidung einer (betriebs- oder verhaltensbedingten Kündigung) interessiert und dafür zu Gegenleistungen bereit, z.B. in Form einer Abfindungszahlung.


Viele Arbeitnehmer freuen sich über die Aussicht auf eine finanzielle Entschädigung, die mit einem Aufhebungsvertrag einhergeht. Doch es ist wichtig zu verstehen, dass die Abfindung nicht alles ist und es noch andere Aspekte gibt, die berücksichtigt werden sollten.

Ganz wichtig: Nicht sofort unterschreiben! Du solltest die folgenden Aspekte in Ruhe klären, mindestens eine Nacht darüber schlafen, und idealerweise einen Rechtsanwalt um Rat fragen.


Austrittsdatum

Dein Arbeitsvertrag kann nicht zu sofort, sondern nur entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist aufgehoben werden. Für die Restlaufzeit bekommst Du weiterhin Gehalt, auch wenn Du schon vorher freigestellt werden solltest. Die Vertragsrestlaufzeit muss nicht Deiner Kündigungsfrist entsprechen. Du kannst auch einen längeren Zeitraum vereinbaren.


Abfindung

Zunächst einmal stellt eine Abfindungszahlung sicherlich einen finanziellen Ausgleich dar. Sie kann helfen, den Übergang zwischen zwei Arbeitsverhältnissen zu erleichtern und finanzielle Engpässe zu überbrücken. Üblich sind Abfindungen in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, sie können aber auch höher vereinbart werden. Jeder über Deine Kündigungsfrist hinausgehende vergütete Monat wirkt wie eine zusätzliche Abfindung. Beachte dabei aber unterschiedliche Sozialabgaben.


Bonusregelung

Falls Du eine variable Vergütung hast, sollte auch dafür eine Regelung getroffen werden. Für das vergangene Jahr, aber auch die verbleibende Zeit, sollte eine Zielerreichung (z.B. von 100%) festgelegt werden.


Betriebliche Altersversorgung

Hier solltest Du eine Vereinbarung über Unverfallbarkeit der bisher entstandenen Versorgungsansprüche einfordern, falls relevant.


Freistellung

Häufig hat der Arbeitgeber kein Interesse daran, dass Du bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist weiter für das Unternehmen tätig bist - entweder weil es Umstrukturierungen gibt, durch die Deine Stelle ohnehin entfällt, oder weil Dein Arbeitgeber davon ausgeht, dass Du nicht mehr voll motiviert bist. Du kannst vereinbaren, dass Du ab einem bestimmten Datum für die Vertragsrestlaufzeit keine Arbeitsleistung erbringen musst. Dir gibt das Zeit und Raum, Dich auf die berufliche Neuorientierung zu konzentrieren, Bewerbungen zu schreiben oder Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Die Freistellung kann auch dazu dienen, eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen und Stress abzubauen, der mit der aktuellen Arbeitssituation verbunden ist.


Arbeitszeugnis

In vielen Fällen wird im Aufhebungsvertrag eine Regelung bezüglich des Arbeitszeugnisses festgelegt. Ein gutes Zeugnis kann den entscheidenen Unterschied machen, ob Du einen Wunschjob bekommst oder nicht. Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass das Zeugnis fair und wohlwollend formuliert wird.


Arbeitslosengeld

Ein weiterer Aspekt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld. Wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend gesperrt wird. Es ist ratsam, sich vor Abschluss des Aufhebungsvertrags über die möglichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.


Newplacement/Outplacement

Newplacement oder Outplacement (beide Begriffe werden synonym verwendet) ist eine Dienstleistung, bei der gekündigten Mitarbeitern Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung angeboten wird. Hole Dir professionelle Unterstützung für die Zeit Deiner beruflichen Transition – auch wenn Du erstmal etwas Pause machen willst oder zuversichtlich bist, schnell wieder einen neuen Job zu finden. Nutze die Kündigung als Chance, mit Restart Career den für Dich besten nächsten Karriereschritt zu finden, Dich perfekt vorzubereiten und dann erfolgreich neu durchzustarten. Die Kosten trägt Dein Arbeitgeber – aber nur, wenn Du ihn darauf ansprichst. Das Newplacement-Budget ist steuerfrei, d.h. es wird keine Einkommenssteuer / geldwerter Vorteil fällig. Neben Beratung und Coaching beim der beruflichen Neuorientierung fallen hierunter auch Weiterbildungen, die dazu führen, dass Du leichter einen neuen Job findest. Hier kannst Du einen Flyer zur Weitergabe an Deinen Arbeitgeber herunterladen, um nach Newplacement-Budget zu fragen.


Darüber hinaus gibt es viele individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten in einem Aufhebungsvertrag. Überstürze daher nichts und lass Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht rechtlich beraten. Unser Kooperationspartner RPS Stahmer bietet Dir eine einstündige arbeitsrechtliche Erstberatung an, die bei späterer Nutzung von Restart Career für die berufliche Neuorientierung für Dich kostenfrei ist: Hier findest Du weitere Infos!

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